§1
Folgende AGBs gelten für den Vertrag über Werbeflächen und Online Auftritt zwischen dem Auftraggeber und dem Finderling, Iconea GmbH als Auftragnehmer ausschließlich. Dies gilt auch dann wenn der Auftraggeber abweichende oder widersprechende AGBs nutzt. Abweichungen von den folgenden AGBs sind nur dann gültig wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat
§1.1.
Gegenstand des Werbevertrages ist die Ausführung der im Vertrag gewählten Werbe-Optionen (mit gewählten Laufzeiten und Startzeitpunkt) mit dem Ziel der Veröffentlichung und zum Zwecke der Verbreitung. Die Einzelheiten sind in dem jeweiligen Auftrag / Vertrag festgelegt.
§ 1.2.
Soweit nicht gesondert in Textform festgelegt, ist ein bestimmter Erscheinungstermin des Werbeobjektes nicht vereinbart. Festgelegt werden nur Saison-Zeiträume. Das Veröffentlichungsdatum kann je nach Druck- und Distributionsaufwand variieren. Jedoch werden spätesten bei Vertragsabschluss konkrete Daten zu Anzeigen- und Redaktionsschluss vom Auftragnehmer bestätigt.
§ 2
Bei Auftragserteilung werden die zur Anfertigung erforderlichen Angaben und Unterlagen (vor allem Vorlagen) vollständig übergeben oder bis spätestens 4 Wochen vor Redaktionsschluss übersandt. Maßgeblich ist der Eingang beim Auftragnehmer.
§ 2.1.
Gehen die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß ein – Verpflichtung zur Anmahnung durch den Auftragnehmer besteht nicht – so wird die Werbung nach Ermessen des Auftragnehmers gestaltet und zu den im Auftrag vereinbarten Konditionen berechnet. Korrekturen im Sinne von Ziff. 3 können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Auftraggeber bekommt an dem von diesem Vertrag erfassten Werbeobjekt nur ein einfaches und einmaliges Nutzungsrecht seitens des Auftragnehmers gewährt.
§ 2.2.
Die erforderlichen Angaben und Unterlagen müssen vom Auftraggeber in einem geeigneten und druckoptimierten Format und in ausreichender Qualität auf Datenträger, Email oder FTP Server gemäß den technischen Voraussetzungen des Auftragnehmers bereitgestellt werden.
§ 2.3.
Im Falle der Übermittlung von ungeeigneten oder beschädigten Druckunterlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr und ist nicht verpflichtet diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Druckunterlagen bei Übersendung der Daten. Ein Ersatzanspruch für fehlerhafte Abdrucke aufgrund falsch gelieferter Daten wird nicht gewährt.
§ 3
Vor Beginn der Drucklegung sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Korrekturabzug des Werbeobjektes via Email zu.
§ 3.1.
Änderungen und Korrekturen werden nur vorgenommen, wenn sie dem Aufragnehmer umgehend innerhalb einer maximalen Korrekturfrist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab dem Tag des Eingangs beim Auftraggeber, zugehen.
§ 3.2.
Gehen dem Auftragnehmer innerhalb der Frist (Ziff. 3.1.) keine Korrekturen zu, gilt das Werbeobjekt nach Inhalt und Gestaltung (Form, Farbe, Design, Layout) zur Drucklegung und Distribution für den vertraglich vereinbarten Zweck freigegeben
§ 3.3.
Veröffentlichungen und Verweise im Internet erfolgen auf Risiko des Auftraggebers. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die online Inhalte auf allen Systemen mit allen Browsern fehlerfrei dargestellt werden. Ein Minderungsrecht bezüglich der online-Ausgabe besteht nicht.
§ 4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Richtigkeit der veröffentlichten Werbung zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen ab Veröffentlichung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Werbung als ordnungsgemäß ausgeführt. Im Falle berechtigter Mängel bei Gestaltung der Werbefläche nach Inhalt oder Layout kann der Auftraggeber bei Fahrlässigkeit eine Herabsetzung des Rechnungsbetrages einfordern. Ein Rücktritt ist hierbei ausgeschlossen.
§ 4.1.
Bei farbigen Reproduktionen im Druckverfahren können geringfügige Änderungen vom Original (wie drucktechnisch bedingte Farbabweichungen) nicht beanstandet werden.
§ 5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Inhalt der Werbung auf die Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht, insbesondere auch im Hinblick auf Rechte Dritter zu überprüfen und zu gewährleisten.
§ 5.1.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebener Werbeunterlagen berechtigt ist. Verstößt der Inhalt einer vom Auftraggeber gestalteten Werbung gegen geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor.
§ 5.2.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeobjekte wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischer Form abzulehnen wenn diese den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen oder den Grundsätzen des Auftragnehmers widersprechen. Können dem Auftragnehmer aus inhaltlichen und/oder produktionstechnischen Gründen die Produktion des Objektes nicht zugemutet werden, bestehen keine Ansprüche mit Ausnahme der Rückerstattung bereits geleisteter Entgelte.
§ 6
Der Auftraggeber hat das Recht bis zu 4 Wochen vor Redaktionsschluss kostenlos vom Auftrag zurückzutreten. Dies muss in Textform erfolgen und maßgeblich ist der Eingang beim Auftragnehmer. Falls bereits redaktionelle Aufwendungen stattgefunden haben, müssen diese entsprechend des Aufwands erstattet werden. Bei Rücktritt nach dieser Frist (i.e. 4 Wochen vor Redaktionsschluss) wird der volle Anzeigenpreis in Rechnung gestellt.
§ 7
Mit Ablauf der Rücktrittsfrist und Frist zur Einsendung der Druckunterlagen (i.e. 4 Wochen vor Redaktionsschluss) wird die im Auftrag vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt und ist sieben Tage nach der Auslieferung zur Zahlung fällig.
§ 7.1.
Die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§ 7.2.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von bankähnlichen Dispositionskrediten sowie eventuell anfallende Bank- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Mahngebühren für die 1. Mahnung betragen 2,50€, für die 2. Mahnung 5,00€. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug weitere Arbeiten bis zum Zahlungseingang zurückstellen und für künftige Aufträge Vorauszahlungen verlangen.
§ 8
Der Auftragnehmer haftet nicht auf Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für fahrlässig verursachte Schäden –mit Ausnahme solcher des Lebens, Körpers oder Gesundheit – wird die Haftung des Auftragnehmer auf das vierfache der Auftragssummer begrenzt.
§ 8.1.
In Fällen höherer Gewalt, Streik oder auch Störung durch Netzbetreiber, erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen seitens des Auftragnehmers und auf Leistungen von Schadenersatz. In diesen Fällen erfolgt auch keine Rückerstattung des Werbehonorars sondern es besteht ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der vereinbarten Vergütung.
§ 9
Erfüllungsort ist Lörrach, Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz vom Finderling, iconea GmbH Rümmingen.
Stand: 01.2017